Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Einstellung > Stufe 3 möglich? Nachweis von Berufserfahrung im Ausland ?
WasDennNun:
--- Zitat von: hansi129 am 01.11.2020 20:29 ---Ich dachte, die Anerkennung wäre überhaupt nur bis maximal Stufe 3 möglich.
--- End quote ---
Falsch gedacht.
Die eB muss bis maximal Stufe 3 anerkannt werden, die fZ kann bis Stufe 6
Insider2:
--- Zitat von: hansi129 am 01.11.2020 20:29 ---Ich dachte, die Anerkennung wäre überhaupt nur bis maximal Stufe 3 möglich.
--- End quote ---
Steht wo? Richtig, nirgends. Von daher isses quatsch ;D
fireroller:
Noch ein interessanter Aspekt:
Die Mitarbeiterein sagte mir, Arbeitszeiten vor dem höchsten Bildungsabschluss werden prinzipiell nicht angerechnet, ob es um eB oder fZ ging, ist nicht klar. Dazu habe ich im Internet nichts gefunden, es könnte also eine hausinterne Regelung sein.
Dieser Vorschrift kommt mir bei wortwörtlicher Anwendung auf den Promotionsabschluss doch sehr Brisant vor:
Für diese Stelle bzw. die Entgeltgruppe wird 'nur' Bachelorabschluss gefordert. Ich habe eine Promotion, mit Anstellungszeiten während, aber auch schon vor meiner Promotionszeit, welche teilweise als eB., aber zumindest als fZ. angesehen werden sollten. Ich verliere also wegen der Promotion etliche Jahre, was mich im Endeffekt auch eine Stufe kostet. Hätte ich zB. die Promotion abgebrochen, würde ich etliche Jahre mehr förderliche Zeiten anerkannt bekommen...? Was ist dann mit Menschen, die erst später im Leben die Promotion angehen?
Kennt jemand diese Regelung im Detail, bzw. gibt es gegenargumente, um den Totalverlust dieser Jahre zu vermeiden?
Danke im Voraus!
WasDennNun:
--- Zitat von: fireroller am 03.11.2020 00:56 ---Kennt jemand diese Regelung im Detail, bzw. gibt es gegenargumente, um den Totalverlust dieser Jahre zu vermeiden?
--- End quote ---
Woher sollen wir hausinterne spinnerte Regelungen kennen, denn nichts anderes sind es.
Tariflich kann man alle förderliche berufliche Tätigkeiten anerkennen.
Und ja es gibt ein Unschlagbares Gegenargument:
Du sagst was deine Bedingungen sind, du erklärst den nulpen von Personaler, dass diese tarifkonforme KANN Regel sind und du entscheidest, ob du zu den angebotenen Bedingungen dort arbeiten willst.
Ach ja am besten den Entscheidern dieses mitteilen inl. den Hinweis, dass die Personalabteilung deine Einstellung durch Unwissenheit verhindern will.
Lars73:
Einschlägige Berufserfahrung für Tätigkeiten mit Hochschulabschluss kann grundsätzlich ab erlangen dieser erzielt werden. Eine Promotionsstelle wird regelmäßig aber keine einschlägige Berufserfahrung für die Tätigkeit im nicht wissenschaftlichen Bereich sein.
Förderliche Berufserfahrung kann dies alles sein. Aber wenn der Arbeitgeber nicht will, muss er nicht. Man selber muss dann natürlich auch nicht den Vertrag unterschreiben.
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