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Vertretungszulage

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PR STW BW:
Hallo Miteinander,

Wir haben zwei junge Kolleginnen die vor kurzem ausgelernt haben und in der EG 5 eingestuft sind.
Die eine macht die Schwangerschaftsvertretung für eine Stelle EG 6 und die andere für eine Stelle EG 9b...

Sie bekommen aber beide weiterhin die EG 5 bezahlt, ist das so rechtens? Falls nicht auf was sollten wir beim Gespräch mit der Werkleitung hinweisen? Vertretungszulage oder gleich in eine höhere EG eingruppieren?

Liebe Grüße

Spid:
Ist eine andere Tätigkeit vom AG vorübergehend übertragen worden und führte diese andere Tätigkeit bei dauerhafter Übertragung zu einer höheren Eingruppierung?

PR STW BW:
Kollegin A hat Ihre Ausbildung beendet und ist befristet eingestellt worden um die Stelle EG 6 als Schwangerschaftsvertetung zu besetzen.

Kollegin B ist auch befristet eingestellt und hatte zuerst ein anderes Aufgabengebiet und soll jetzt vom AG aus die Stelle 9b als Schwangerschaftsvertretung machen.

Bei beiden wurde im Arbeitsvertrag nichts geändert. Und beide sind aktuell in der EG 5.

Spid:
Das beantwortet meine Frage nicht. Stellen sind tariflich unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Bei Kollegin A handelt es sich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses um die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit. Sie ist entsprechend dieser eingruppiert. Bei Kollegin B kommt es darauf an, ob die andere Tätigkeit nur vorübergehend übertragen worden ist.

PR STW BW:
Achso Entschuldigung...
Die Tätigkeit ist nur vorübergehend bis die Kollegin wieder aus der Elternzeit zurück kommt.
Es wurde aber in beiden Fällen nichts schriftlich fixiert und im Arbeitsvertrag steht auch nicht für welche Tätigkeit Sie eingestellt worden sind.

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