Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vertretungszulage
Spid:
Wenn die auszuübende Tätigkeit nicht ausdrücklich nur vorübergehend übertragen worden ist, gibt es keine Zulage, sondern man ist entsprechend eingruppiert.
Wie kommt der AG seinen Pflichten aus dem NachwG nach?
PR STW BW:
In Ordnung, heißt das dann, dass die Kolleginnen in die entsprechenden EG einzugruppieren sind? Oder das Sie in der EG 5 bleiben müssen? Ich glaube nicht das der AG seiner NachwG nachkommt. Aber ich bin in der Sache leider auch nicht wirklich kompetent, da ich selbst noch nicht so lange im Tvöd bin und mit der Materie bisher auch noch nicht so viel zu tun hatte...
Was sollten wir als PR den zwei Kolleginnen raten? Sie trauen sich nicht wirklich den AG anzusprechen, da Sie nur einen befristeten Vertrag haben. Bei der Gewerkschaft sind beide auch nicht.
Lars73:
Wurde der PR hinsichtlich der Übertragung der Aufgaben beteiligt?
Wenn ihr Kenntnis darüber habt. Könnt ihr natürlich aktiv werden.
Gibt es im PR niemanden der die Frage Nachweisgesetz beurteilen kann? Dann solltet ihr euch da Schulungen suchen und ggf. externe Expertise hinzuziehen. Bzw. einfach mal mit der Dienststelle erörtern.
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