Hallo.
Ich habe am 01.10.2020 eine neue Stelle angetreten. Ausgeschrieben wurde diese mit der EG 9 b. Da ich im Moment nur VFA bin, bekomme ich natürlich "nur" die 9 a. Habe aber schon einen Termin für den VFW im nächsten Jahr. Habe ich Anspruch auf die Zulage nach 9 b? Ich besetzte ja eine Stelle, die mit 9 b bewertet wurde. Wenn ja, brauche ich bitte auch die RGL.