Guten Tag,
ich bin Soldat, ledig mit anerkannter und berücksichtigungsfähiger Wohnung und TG Empfänger nach §3. Meine anerkannte Wohnung habe ich am 26.06.20 mit Frist zum 30.09.20 gekündigt. Parallel dazu habe ich im Juli einen Mietvertrag (Mietbeginn 01.08.20) mit meiner Lebenspartnerin (Gleichberechtigte Mieter) abgeschlossen. Den Umzug habe ich am 19.09.20 durchgeführt, mich am 25.09.20 im Bürgerbüro mit Einzugsdatum 19.09.20 umgemeldet und die alte Wohnung am 30.09.20 an die Hausverwaltung übergeben.
Antrag zur Anerkennung und Berücksichtigung der neuen Wohnung habe ich mit allen notwendigen Unterlagen (Mietvertrag, TG Abrechnung, Meldebestätigung) am 29.09.20 eingereicht. Die TG Abrechnungsstelle wurde ebenfalls über den Wohnortwechsel informiert.
Zeitgleich wurde durch die personalbearbeitende Dienststelle am 15.09.20 eine Vororientierung erstellt, die mich über eine geplante Versetzung zum 01.10.21 informiert. Kenntnis erhielt ich davon am 22.09.20, also nach meinem durchgeführten Umzug.
Der neue Dienstposten zum 01.10.21 liegt nicht im räumlichen Zusammenhang mit der alten Wohnung, sodass die Vororientierung vorsieht, dass die UKV mit aufschiebener Wirkung zugesagt wird. Auch die neue Wohnung liegt nicht im räumlichen Zusammenhang. In beiden Fällen würde ich also die UKV mit aufschiebener Wirkung erhalten.
Der Unterschied zwischen beiden Wohnungen ist, dass die Distanz der neuen Wohnung zur neuen Dienststelle deutlich höher ist (100 km vs 250 km) und somit eine höhere Reisebeihilfe nach sich ziehen würde.
So wie es nun aussieht, werde ich aufgrund der engen zeitlichen Überschneidung nun eine Versetzung erhalten, die die alte Wohnung und somit deutlich näher liegende Wohnung beinhaltet.
Für mich stellt sich nun die Frage, welche der beiden Wohnungen bei der Berechnung der Höhe des TG Anspruches ab 01.10.21 maßgeblich ist?
Die alte Wohnung, aus der ich vier Tage nach der Erstellung der Vororientierung ausgezogen bin.
Oder die neue Wohnung, die ich bewohne, wenn die Maßnahme wirksam wird.
Für jede konstruktive Hilfe wäre ich sehr dankbar.