Guten Morgen,
mich würde mal interessieren an welchen Bibliotheken die Höhergruppierungen aufgrund des neuen Tarifvertrages schon statt gefunden haben und inwieweit die Anträge der Mitarbeiter auf neue Eingruppierung unkompliziert bearbeitet wurden? Wenn ich mich so umhöre, wollen die Vorgesetzten eine Höhergruppierung vermeiden und die Mitarbeiter werden regelrecht eingeschüchtert, dass man sich da keine Hoffnungen machen braucht.
Bei uns haben sehr viele Mitarbeiter diesen Antrag gestellt (ich habe meinen Antrag gleich im Januar diesen Jahres), aber bis heute ist nichts passiert und man wird nur vertröstet, weil das Personaldezernat angeblich auf die Durchführungsbestimmungen vom Finanzministerium wartet. Da die meisten von uns sehr alte und lange nicht mehr zutreffende Arbeitsvorgangsbeschreibungen haben (teilweise noch auf Schreibmaschine geschrieben), müssten ja für alle Mitarbeiter, die den Antrag gestellt haben, neue Arbeitsvorgangsbeschreibungen gemacht werden, was bei einer Sachbearbeiterin sehr viel Zeit in Anspruch nehmen dürfte oder gibt es da andere Möglichkeiten?
Gibt es Frist bis wann das Personaldezernat den Antrag bearbeitet haben muss?
Wie ist das mit den selbstständigen Leistungen? Muss in der Arbeitsvorgangsbeschreibung der genaue Prozentsatz dieser drin stehen? Was ist ist, wenn nur Tätigkeiten aufgelistet werden ohne dem extra Vermerk , dass so und soviel Prozent selbständige Leistungen statt finden? Oder leitet sich die Selbstständigkeit aus bestimmten Tätigkeiten direkt ab?
Was ist wenn nicht drin steht, dass ich gründliche umfassende vielseitige Fachkenntnisse benötige, um meine Tätigkeit durchzuführen, obwohl dies so ist?
Was ist wenn mir eine Arbeitsvorgangsbeschreibung vorgelegt wird, die nicht stimmt? Muss ich die dann unterschreiben? Was passiert wenn ich nicht unterschreibe?
Viele Grüße