Wenn dein Arbeitgeber mit dir einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, nach dem für das Arbeitsverhältnis uneingeschränkt der TV-L gilt, muss er sich auch an den TV-L halten. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist es nicht üblich, dass nach dem Tarifvertrag zustehende Gehaltserhöhungen z. B. durch Stufensteigerungen ausgehandelt werden. Aber manchmal ist es notwendig, die Ansprüche geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber versäumt hat, sie zu erfüllen. Falls die Bezügestelle behauptet, dass noch kein Anspruch auf den Stufenaufstieg besteht, poste hier mal die Begründung.