Autor Thema: Eingangsfrist Kündigung?  (Read 2160 times)

jasmin

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Eingangsfrist Kündigung?
« am: 06.11.2020 02:43 »
Hallo,

ein mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag über 12 Monate beginnt am 25.5.20. Die Probezeit endet somit am 24.11.20.

Ich als Arbeitnehmerin möchte den Arbeitsvertrag zum 31.12.20 kündigen.

Ist es richtig, dass ich entweder bis einschließlich 24.11.20 mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 31.12.20 innerhalb der Probezeit kündigen könnte oder außerhalb der Probezeit bis spätestens 03.12.20 mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende?

Dankeschön.

LG

Spid

  • Gast
Antw:Eingangsfrist Kündigung?
« Antwort #1 am: 06.11.2020 07:09 »
Wenn die Voraussetzungen des §30 Abs. 1 Satz 2 TVÖD gegeben sind, ist das zutreffend.