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Eingruppierungsgutachten

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Tarifler123:
Hallo zusammen,

ich habe selbst ein Gutachten zu meiner Eingruppierung in Auftrag gegeben, welches von meinem Arbeitgeber nicht akzeptiert wird. Es würde nicht die Größe der Kommune berücksichtigten und auch keinen Bezug auf den Quervergleich bei uns im Haus nehmen. Meines Wissens spielen diese Punkte lediglich nach den beamtenrechtlichen Spielregeln der KGSt eine Rolle, nicht jedoch im tariflichen individuellen Recht.

Kann mir jemand diesbzgl. Hinweise und Tipps zu meiner Auffassung geben, bestenfalls mit Nennung von Urteilen oder Kommentaren zur Eingruppierung.

Herzlichen Dank.

Spid:
Die Größe der Kommune kann - hinsichtlich Verantwortung/Bedeutung der Tätigkeit - sehr wohl eine Rolle spielen. Davon ab kann dem AG ein Gutachten eines anderen völlig egal sein. Es besteht kein Anspruch, daß der AG sich überhaupt damit auseinandersetzt.

Lars73:
Die Argumente sind nicht zutreffend. Weder die Größe der Kommune noch der Quervergleich sind direkt Eingruppierungsrelevant. Allerdings kann die grüße der Kommune den Arbeitsvorgang beeinflussen und beim Maß der Verantwortung und Bedeutung der Tätigkeit.  Aber ob das Gutachten zutreffend ist kann man ohne Kenntnis des Gutachtens nicht einschätzen.

Sind denn die Arbeitsvorgänge unstrittig (und dies ist auch schriftlich dokumentiert)?

Dann muss man überlegen ob man dem Gutachten vertraut und Klage einreicht.

Tarifler123:
die Arbeitsvorgänge sind unstrittig

Lars73:
Um welche Eingruppierung geht es (Entgeltgruppe, Fallgruppe und Abschnitt Entgeltordnung) und welche Heraushebungsmerkmale sind strittig.

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