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Eingruppierungsgutachten

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Tarifler123:
Es geht um die E 12 und dem Merkmal: Maß der Verantwortung

Lars73:
Die Hürde zum Maß der Verantwortung nach E12 im allgemeinen Teil ist recht schwer zu nehmen. Warin besteht die besondere Verantwortung aus Sicht des Gutachter? Ich gehe davon aus, dass es eine Leitungsstelle ist?

Schriftlich die entsprechende Bezahlung (auch rückwirkend) geltend machen. Dann ggf. Klage erheben.

Spid:
Wie @Lars73 bereits ausführte, ist das Tätigkeitsmerkmal schwer zu erreichen, denn es baut auf E9b/E9c/E11 auf: es bedarf also einer Tätigkeit, die sich zunächst aus der ohnehin schon verantwortungsvollen Tätigkeit der E9b (Normalverantwortung) bereist besonders - also gewichtig - hinsichtlich der Verantwortung heraushebt, das Merkmal der Bedeutung (E10/E11) ist eng verwandt mit Verantwortung, bedarf also einer weiteren Heraushebung aus eben dieser bereits besonders verantwortungsvollen Tätigkeit - und daraus muß sich eine Tätigkeit der E12 nochmals erheblich herausheben. Es handelt sich um eine Spitzenfunktion der auf E9b aufbauenden Tätigkeiten und besitzt einen Ausnahmecharakter.

Tarifler123:
Die Stelle hat 65 % Referatsleiter und stv. AL-Funktion (13 MA / 7 Sachgebiete) sowie 35 % Fachaufsichts- und Weisungsfunktion von 6 weiteren Kommunen (ca. 25 MA / in 3 Sachgebieten) außerhalb des Hauses

Spid:
Dem neuerlichen Vortrag ist nichts zu entnehmen, das auch nur vermuten ließe, daß das Heraushebungsmerkmal der E12 erfüllt wäre.

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