Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung

(1/3) > >>

Phil:
Ich stehe gerade mal wieder vor einem Rätsel.

Der potentielle AG erlaubt ausschließlich die Online-Bewerbung. So weit, so gut.

Beigefügt werden sollen in eingescannter Form beglaubigte Kopien aller Zeugnisse.

Ist da jetzt jemand erst kürzlich im digitalen Neuland angekommen? Oder kann dahinter tatsächlich ein tieferer Sinn stecken?

Spid:
Digital vorliegende Ablichtungen von Dokumenten können seit 2007 auch digital beglaubigt werden.

RsQ:
Hmm, so richtig logisch scheint der Wunsch nicht. Warum nicht Scans der Originale?


--- Zitat von: Spid am 07.11.2020 19:42 ---Digital vorliegende Ablichtungen von Dokumenten können seit 2007 auch digital beglaubigt werden.

--- End quote ---

Ich kann also jemandem eine "frisierte" digitale Vorlage schicken - und dieser Jemand bescheinigt mir dann, dass es sich um ein originales Dokument handelt? Wie geht das?

Spid:
Welchen Zusammenhang siehst Du zwischen meinen Ausführungen und Deinen Fragen dazu?

Phil:
Ich weiß, dass ich zum Notar rennen, ihn meine Papiere einscannen und die Datei mit entsprechendem Vermerk und seinem Otto Wilhelm signieren lassen könnte.

Das wäre dann wohl eine beglaubigte digitale Kopie. Gewünscht wird hier jedoch der Scan beglaubigter Kopien. Aber wahrscheinlich zähle ich gerade nur Erbsen. So oder so ist mir der AG kompliziert.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version