Der AG gruppiert überhaupt nicht ein, TB sind eingruppiert. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur. Der AG hat lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, diese kann er korrigieren, so er sie für unzutreffend hält.