Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Falsche Eingruppierung korrigieren?
Secret:
TVöD-P:
Der AG hat mich bei einer Vertragsänderung eine Entgeltstufe zu hoch eingruppiert.
Vertragsänderung wurde von beiden Seiten schriftlich fixiert und unterschrieben?
Kann er dies sofern es auffällt ohne meine Zustimmung korrigieren?
Spid:
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein, TB sind eingruppiert. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur. Der AG hat lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, diese kann er korrigieren, so er sie für unzutreffend hält.
Secret:
D.h. er kann es korrigieren. Aber nicht über die 6 monatige Aussschlussfrist hinaus oder? Also wenn es ihm erst nach 9 Monaten auffällt, darf er nur 6 rückwirkend korrigieren?
Spid:
Die tarifliche Ausschlußfrist wirkt lediglich auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Die Eingruppierung ist weder ein solcher Anspruch, noch steht sie zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien oder wird durch deren Rechtsmeinung berührt. Du bist also stets richtig eingruppiert. Auch die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung ist kein solcher Anspruch und unterliegt ebensowenig der tariflichen Ausschlußfrist.
Secret:
Sorry was heißt das jetzt für mich?
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