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Falsche Eingruppierung korrigieren?

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Spid:
Deine Eingruppierung besteht unabhängig von der Rechtsmeinung des AG. Der AG kann seine Rechtsmeinung jederzeit mit Wirksamkeit zu jedem Zeitpunkt korrigieren. Weder die Eingruppierung noch die Rechtsmeinung des AG unterliegen der tariflichen Ausschlußfrist.

Secret:
Ok shit.

ich weiß dass ich 1 EG zu hoch bin.
Soll ich dies lieber gleich melden oder darauf ankommen lassen?
Also können die mich dafür auch noch abmahnen dass ich es wusste?

Max:
Nicht melden!

Spid:

--- Zitat von: Secret am 08.11.2020 14:03 ---Ok shit.

ich weiß dass ich 1 EG zu hoch bin.
Soll ich dies lieber gleich melden oder darauf ankommen lassen?
Also können die mich dafür auch noch abmahnen dass ich es wusste?

--- End quote ---

Woher "weißt" Du das? Bist Du Einruppierungsexperte? Und inwiefern sollte man Dich dafür abmahnen können, daß Du Dich bei den Vertragsverhandlungen mit Deiner Rechtsmeinung zur Eingruppierung hinsichtlich der deklaratorischen Erklärung zur Eingruppierung nicht durchsetzen konntest?

Secret:
Weil es sich bei der Heraufgruppierung um
einen Irrtum handelte.
Es wurden Unternehmens Daten dafür herangezogen die sich im Nachhinein als falsch erwiesen haben.
Diese Daten die höhere EG bestätigt. Da diese
aber nun doch nicht korrekt sind ist es nur eine Frage der Zeit bis der AG da drauf kommt.

P.s. die Daten kamen nicht von mir.

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