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Falsche Eingruppierung korrigieren?

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Spid:
Allein schon Dein unbeholfener und unbedarfter Umgang mit den tariflichen Begriffen zeigt doch mehr als deutlich, daß Dir eine fachkundige Rechtsmeinung zur Eingruppierung überhaupt nicht zuzutrauen ist.

Secret:
Ok dann nochmal Abstrakt:

Wir gehen jetzt einfach mal davon aus dass diese bei mir zu hoch angesetzt ist: Darf er es korrigieren?

Spid:
Das stand doch überhaupt nicht mehr infrage und wurde bereits abschließend bejaht. Es ging doch zuletzt nur darum, ob Dir eine schuldhafte Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis anzulasten wäre.

Isie:
Die Ausschlussfrist wirkt auf die Rückzahlungsverpflichtung. Das heißt, im Moment der Rückforderung wäre der Rückzahlungsanspuch des Arbeitgebers  bezüglich der Monate verfristet, deren Zahlungstsrmin länger als 6 Monate her ist.

Spid:
Um eine Rückforderung ging es doch gar nicht, der TE fragte nach der Eingruppierung.

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