Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Stefl:
Guten Morgen,
ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.
Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
Wdd3:
Ich denke er hat es verpasst. Der AG ist nicht verpflichtet seine MA persönlich anzusprechen.
Lars73:
Ich sehe keine unzulässige Benachteiligung. Geht es um einen befristeten Beschäftigten? Die Pflicht nach § 18 TzBfG ist mit Aushang oder Veröffentlichung im Intranet etc. erfüllt. Sonst sehe ich keine Rechtsgrundlagen und insbesondere keine die über die Anforderungen des § 18 TzBfG hinausgehen.
Bastel:
--- Zitat von: Stefl am 10.11.2020 08:07 ---Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
--- End quote ---
Lächerlich.
RsQ:
--- Zitat von: Stefl am 10.11.2020 08:07 ---Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
--- End quote ---
Off-topic: Wäre denn der Langzeitkranke für die neue Stelle rechtzeitig fit gewesen? ;D 8)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version