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Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter

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Stefl:
Guten Morgen,

ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.

Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?

Wdd3:
Ich denke er hat es verpasst. Der AG  ist nicht verpflichtet seine MA persönlich anzusprechen.

Lars73:
Ich sehe keine unzulässige Benachteiligung. Geht es um einen befristeten Beschäftigten? Die Pflicht nach § 18 TzBfG ist mit Aushang oder Veröffentlichung im Intranet etc. erfüllt. Sonst sehe ich keine Rechtsgrundlagen und insbesondere keine die über die Anforderungen des § 18 TzBfG hinausgehen.

Bastel:

--- Zitat von: Stefl am 10.11.2020 08:07 ---Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?

--- End quote ---

Lächerlich.

RsQ:

--- Zitat von: Stefl am 10.11.2020 08:07 ---Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?

--- End quote ---

Off-topic: Wäre denn der Langzeitkranke für die neue Stelle rechtzeitig fit gewesen?  ;D 8)

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