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Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
ike:
Warum soll es eine Benachteiligung für den AN sein, wenn er sich nicht auf die Stelle bewirbt?
Selber schuld.
Ein offenes Verhältnis AG/AN ist sicher wünschenswert, man muss es aber nicht übertreiben.
Alles eine Frage der Reziprozität.
WasDennNun:
--- Zitat von: Stefl am 10.11.2020 08:07 ---Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
--- End quote ---
Das was ist, er hat es verpasst, weil er sich nicht drum gekümmert hat.
Die anderen Kollegen werden ja auch nicht bei jeder Stelle persönlich angeschrieben, oder?
Spid:
--- Zitat von: Stefl am 10.11.2020 08:07 ---Guten Morgen,
ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.
Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
--- End quote ---
Ich denke, Gefühlchen sind unbeachtlich.
Gewerbeaufsichtbeamter:
--- Zitat von: Stefl am 10.11.2020 08:07 ---Guten Morgen,
ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.
Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
--- End quote ---
Ich kann hier ebenfalls keine Benachteiligung erkennen. Is thalt Pech und Gefühle sind unbeachtlich.
FGL:
Was hätte denn nach Meinung des Langzeitkranken anders laufen müssen?
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