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Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter

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ike:
Warum soll es eine Benachteiligung für den AN sein, wenn er sich nicht auf die Stelle bewirbt?
Selber schuld.
Ein offenes Verhältnis AG/AN ist sicher wünschenswert, man muss es aber nicht übertreiben.
Alles eine Frage der Reziprozität.

WasDennNun:

--- Zitat von: Stefl am 10.11.2020 08:07 ---Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?

--- End quote ---
Das was ist, er hat es verpasst, weil er sich nicht drum gekümmert hat.
Die anderen Kollegen werden ja auch nicht bei jeder Stelle persönlich angeschrieben, oder?

Spid:

--- Zitat von: Stefl am 10.11.2020 08:07 ---Guten Morgen,

ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.

Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?

--- End quote ---

Ich denke, Gefühlchen sind unbeachtlich.

Gewerbeaufsichtbeamter:

--- Zitat von: Stefl am 10.11.2020 08:07 ---Guten Morgen,

ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.

Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?

--- End quote ---

Ich kann hier ebenfalls keine Benachteiligung erkennen. Is thalt Pech und Gefühle sind unbeachtlich.

FGL:
Was hätte denn nach Meinung des Langzeitkranken anders laufen müssen?

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