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Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter

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BAT:
Also ich wurde seinerzeit laufend vom Arbeitgeber über Ausschreibungen, Betriebsfest, etc. per Mail informiert. Halte ich für angemessen.

Organisator:
Das halte ich auch für angemessen. Genauso aber auch, es nicht zu tun.

MH:
Wenn das einen befristeten Kollegen getroffen hat, der dadurch evtl. eine Festanstellungschance verpasst hat, ärgerlich. Jedoch sehe ich das auch so, dass der AG über solche Dinge nicht informieren muss. Er kann, aber muss nicht. Wenn der AN sich nicht selbst informiert, selbst schuld.

Außerdem: Falls es sich um eine ausgeschriebenen unbefristete Stelle gehandelt haben sollte, hätten sich die zukünftigen Kollegen wohl eher nicht über die Vergabe an jemanden gefreut, der/die Langzeit abwesend ist - warum auch immer.  Das wäre dann fürs Team dasselbe, als wenn die Stelle unbesetzt bliebe - oder nicht?

RsQ:

--- Zitat von: BAT am 10.11.2020 15:59 ---Also ich wurde seinerzeit laufend vom Arbeitgeber über Ausschreibungen, Betriebsfest, etc. per Mail informiert. Halte ich für angemessen.

--- End quote ---

Ja, das finde ich gut so. Aber was die berufliche Position betrifft: Ein Arbeitgeber soll seinen Mitarbeiter also aktiv darauf hinweisen, wo er künftig beruflich aktiv sein kann? Das wird er sicher machen, wenn er den Mitarbeiter "wegloben" will - aber ansonsten wäre es doch inhaltlich irrsinnig. Man stelle sich mal vor, in der Privatwirtschaft würden die Mitarbeitern regelmäßig die interessanten Stellenangebote der Mitbewerber mitgeteilt ...  8)

BAT:
Was heisst soll? Da gibt es doch viele Konstellationen der langen Abwesenheit. Bei mir war es der Zivildienst und ein Vollzeit - A2 - Lehrgang über 11 Monate. Die Investition in diesen Lehrgang soll sich doch für den Arbeitgeber auszahlen. Es liegt also in einigen Konstellationen eher in dessen Interesse einiges zu verkünden.

Zumal es heute einfach ist. In den 90er gab es die Ausschreibungen bei uns noch auf Papier in einer Umlaufmappen, da wurden Veraltungsausschreibungen erst mal so lange unter Fachpersonal wie Ärzten und LMK weitergereicht bis die Frist abgelaufen war, als das beim Verwaltungspersonal ankam ;D

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