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Anrechnung Arbeitszeiten bei Teilzeit

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birte1983:
Guten Morgen zusammen!

Zu meinem Problem: ich bin seit kurzem Angestellte im ÖD und bei einer Kommune in Teilzeit beschäftigt - 19,5 Stunden. Mit Unterzeichnung meines Arbeitsvertrages habe ich mich verpflichtet, den Angestelltenlehrgang I zu absolvieren.
Im Informationsschreiben meines Arbeitgebers bekam ich zum Start des Lehrgangs die Information, dass "für die Dauer der Fortbildung, die tägliche Arbeitszeit angerechnet wird". Der Lehrgang findet freitags statt. Dann beträgt meine Arbeitszeit 3,5 Stunden. Die tatsächliche Arbeitszeit an einem Lehrgangstag beträgt jedoch 8 Stunden (08:00 - 16:00 Uhr).

Wird dies korrekt von meinem Arbeitgeber gehandhabt, wenn ich nur die 3,5 Stunden angerechnet bekomme?

DANKE vorab für eure Hilfe!

Viele Grüße

Birte

Spid:
Sofern es sich nicht um einen AG in RLP handelt, besteht auf Basis der Sachverhaltsschilderung nicht einmal ein bezahlter Freistellungsanspruch für die Teilnahme, sofern betrieblich oder individuell nichts anderes vereinbart worden ist. Der AG zeigte sich dann bereits großzügig.

birte1983:
Hallo Spid,

danke für deine Rückmeldung. Nein, der AG ist in NRW.
Gibt es für deine Aussage eine gesetzliche Grundlage?
Und würde hier nicht evtl. der § 5 (6) TVÖD dagegen sprechen? Dieser besagt: "Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit."

Viele Grüße

Spid:
Für einen Anspruch bedürfte es einer Grundlage - nicht für das Fehlen eines Anspruches.

Es handelt sich nicht um eine Qualifizierungsmaßnahme i.S.d. §5 TVÖD.

birte1983:
Nach Absatz 3 stellt dies für mich sehr wohl eine Qualifizierungsmaßnahme dar.

Siehe auch hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/qualifizierung-52-moegliche-qualifizierungsmassnahmen_idesk_PI13994_HI1393598.html

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