Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anrechnung Arbeitszeiten bei Teilzeit
Spid:
Du hast doch bereits selbst einen einschlägigen Kommentar zur tariflichen Regelung angeführt. Wenn Du nicht nur den Stummel zu Arten von Qualifizierungsmaßnahmen rezipiert hättest, sondern den gesamten Abschnitt einschließlich des tarifgeschichtlichen Hintergrundes und des Regelunsgegenstandes der inredestehenden tariflichen Norm, wäre Dir bekannt, daß der von Dir angeführte Kommentar - übrigens übereinstimmend mit Rehm und mir - den Regelungsgegenstand des §5 TVÖD auf im Arbeitsverhältnis vereinbarte Qualifizierungsmaßnahmen begrenzt sieht, zumal ohnehin fraglich ist, ob eine einseitige Verpflichtung zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme überhaupt eine Vereinbarung zu einer Qualifizierungsmaßnahme darstellt.
Mithin ohne anderslautende Vereinbarung: 8 Stunden Qualifizierungsmaßnahme = 0 Stunden Arbeitszeit, also überhaupt nicht komplex.
birte1983:
Na dann ists doch geritzt! ;D
Hättest du das mal vorher so geschrieben!
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