Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?

(1/5) > >>

papajabaum:
Hi. Ich habe ab dem 1.11 meine Stelle im ÖD angefangen. In meinem Arbeitsvertrag lese ich nun den Satz "Ein Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten".

Oft gibt es da ja verwechslungen mit dem "Voller Urlaubsanspruch entsteht erst ab 6 Monaten". Was ja nicht ausschließt auch in den ersten Monaten Urlaub zu nehmen.

Der Satz in meinem Arbeitsvertrag klingt aber recht eindeutig. Da frage ich mich schon inwiefern das rechtlich überhaupt zulässig ist einen Arbeitnehmer 6 Monate lang Erholungsurlaub zu verwähren. Und zweitens frage ich mich wie Sinnig das überhaupt ist. Im November und Dezember erhalte ich noch 6 Urlaubstage die ich dann mit in das nächste Jahr nehme. Ich werde also nach Ablauf der 6 Monate ab Mai 2021 einen Urlaubsanspruch von ganzen 36 Tagen für die restlichen 7 Monate haben. Da mit mir noch 4 andere angefangen haben auf die alle das selbe zutrifft, bricht ja im zweiten Halbjahr 2021 völliges Chaos aus weil niemand da ist zum arbeiten haha :)

Spid:
Da die Klausel mit §5 Abs. 1 BUrlG unvereinbar ist, ist sie schlicht nichtig.

papajabaum:
Sehe grade das übertragener Urlaub aus dem Vorjahr bis zum 30. September genommen werden muss. Das würde das ganze auch noch absurder machen. Denn dann ist zwischen Mai und September quasi niemand im Büro von den Leuten die gegen Ende des Jahres eingestellt wurden :)

Spid:
Was sollte die Regelung noch absurder machen als ihre Nichtigkeit?

Rene:

--- Zitat von: papajabaum am 10.11.2020 20:23 ---Sehe grade das übertragener Urlaub aus dem Vorjahr bis zum 30. September genommen werden muss. Das würde das ganze auch noch absurder machen. Denn dann ist zwischen Mai und September quasi niemand im Büro von den Leuten die gegen Ende des Jahres eingestellt wurden :)

--- End quote ---

Sollten 30 Tage Jahresurlaub zu Grunde gelegt sein, würden für November 2020 und Dezember 2020 doch nur 5 Tage Urlaubsanspruch anfallen.

Selbst bei 6 Tagen, die von Mai bis September genommen werden müssten, reden wir von etwas über einem Tag pro Monat. Sollte der Laden dadurch zusammen brechen, dass 5 neue Mitarbeiter über 5 Monate verteilt, jeweils einen Tag pro Monat im Urlaub sind, wäre das eigentliche Problem ein Anderes.
Bei 7 Monaten (Mai 21 - Dezember 21, unberücksichtigt dass ihr ja scheinbar Resturlaub problemlos mit ins nächste Jahr nehmen könnt) und 36 (35) zu nehmenden Urlaubstagen würde dies einer Quote von ca. 20% entsprechen. Also einer ständig im Urlaub. Dürfte mit Berücksichtigung von gängigen Krankquoten dem bundesdeutschen Mittel entsprechen. Sollte ebenfalls zu verkraften sein und nicht im prognostizierten Chaos enden.

Interessanter finde ich ebenfalls die Tatsache, dass im AV die Gesetzgebung recht eindeutig nicht berücksichtigt wird.
Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.
Kann man dementsprechend als Vorgesetzter auslegen, wie man lustig ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version