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Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
Wdd3:
Seit ich im Arbeitsleben stehe verfolgt mich das Märchen vom nicht existenten Urlaubsanspruch in den 1. 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses. Seit ich Urlaube genehmige weiß ich wie Sinn frei solch eine Reglung ist. An den meisten Arbeitsstellen kann man nicht gleichzeitig auf den Großteil der MA verzichten.
uBAB:
Hatte ich bei meiner Stelle auch.
Tipp: Jedoch reichte bei mir ein Runterrattern des entsprechenden Paragraphen, siehe Spid, und die Anmerkung, dass ich dann im Januar und Februar nicht da wäre, um ein Nachdenken und mit dem gewünschten Ergebnis zu erzielen.
Natürlich kann man sich überlegen, dass man erst Urlaub nimmt, wenn man ihn sich auch erarbeitet hat. Also nach 2 Monaten im 3. dann 5 Tage.
Mehr gibts dazu aber dann auch kaum zu sagen.
Bastel:
--- Zitat von: Rene am 11.11.2020 07:02 ---Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.
--- End quote ---
Solange man nicht den gesamten Jahresurlaub beantragt, sehe ich da eigentlich kein Problem. Who cares, wenn man nach drei Monaten mal fünf Tage fehlt?
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 11.11.2020 07:14 ---Seit ich im Arbeitsleben stehe verfolgt mich das Märchen vom nicht existenten Urlaubsanspruch in den 1. 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses. Seit ich Urlaube genehmige weiß ich wie Sinn frei solch eine Reglung ist. An den meisten Arbeitsstellen kann man nicht gleichzeitig auf den Großteil der MA verzichten.
--- End quote ---
In den meisten Arbeitsstellen sind aber zum Glück auch nicht der Großteil der MA neu eingestellt. 8)
Und in den meisten Arbeitsstellen ist es sogar kein Problem mehr als den gesetzlich schon zustehenden Urlaub zu bekommen, sofern man so etwas z.B. im VG schon mal angesprochen hat.
Und ja dieses Märchen wird uns ewiglich verfolgen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Bastel am 11.11.2020 07:54 ---
--- Zitat von: Rene am 11.11.2020 07:02 ---Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.
--- End quote ---
Solange man nicht den gesamten Jahresurlaub beantragt, sehe ich da eigentlich kein Problem. Who cares, wenn man nach drei Monaten mal fünf Tage fehlt?
--- End quote ---
Der Schulungsleiter für die notwendige Fortbildung bei der man dann fehlt ;D dürfte sich daran stoßen 8)
Aber nicht daran das man fehlt, sondern as der Urlaub gewährt wurde.
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