Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Teamleiter = Sachbearbeiter
Lars73:
Es gibt nur wenige Abschnitte in der Entgeltordnung wo die Eingruppierung der unterstellten Beschäftigten eine Rolle spielt.
Ansonsten kommt es auf die übertragende Tätigkeit an. Es spielt ggf. eine Rolle weshalb die Stellen in die E9a gehoben werden. Wenn es die Korrektur eines Eingruppierungsirrtums war mag man schauen ob auch ein Irrtum bei der Eingruppierung der Führungskraft vorliegt. Allerdings mach E8 oder E9a (Abschnitt allgemeine Verwaltung der Entgeltordnung) von Untergebenen keinen großen Unterschied für die Führungsaufgaben. Wenn es geänderte Aufgaben sind muss man schauen ob dies auf die Führungskraft durchschlägt. Aber auch da gilt E8 oder E9a machen für die Führungskraft keinen großen Unterschied. Zumal E8 oder E9a ggf. nur die Folge der Trennbarkeit oder nicht Trennbarkeit von Arbeitsvorgängen sind.
Polylux:
Danke.
Das hieße dann, dass trotz Weisungsbefugnis und Aufsichtsfunktion der letzte fette Satz auch mit "...das kann alles noch E9a oder sogar darunter sein..." ausgeführt werden kann.
Spid:
Man kann auch tausend AN beaufsichtigen und anweisen, ohne daß das Zweifel an einer Eingruppierung in E9a wecken würde.
Lars73:
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass im allgemeinen Teil Verwaltung die Eingruppierung einer Führungskraft von Personen mit E9a kleiner als E9a sein wird. Grundsätzlich wäre es dann E6, weil wegen des grundsätzlich einheitlichen Arbeitsvorgangs E7 und E8 nicht in Frage kommen. Aber E9a kann möglich sein. Man muss halt den Arbeitsvorgang bilden und schauen was rauskommt.
DiVO:
Teamleiter = Titel ohne Mittel
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