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Höhergruppierungen von E10 zu E11 Probezeit/ Stufenlaufzeit

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Bernd123:
Hallo, ich habe viele Foren durchsucht , aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich arbeite bei der Bundesverwaltung mit der Besoldung E10 Stufe 4, ich habe mich intern auf eine E11 Stelle beworben die ich am 01.01.2021 antreten soll, mit einer Probezeit von 6 Monaten.  In der Probezeit erhalte ich eine Zulage zur E11 . Der Stufenaufstieg in die Stufe 5 würde zum 01.06.2021 erfolgen. Meine Frage dazu, werde ich nach erfolgreichem bestehen der Probezeit (01.07.2021) in die E11 Stufe 5 eingruppiert oder beginnt meine Stufenlaufzeit ab dem 01.01. 2021 in der Stufe 4 von neuem?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar😊

Spid:
AN erhalten keine Besoldung. Eine Probezeit ist nur für die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses zulässig.

Bernd123:
Vielen Dank für Ihre Antwort, jedoch habe ich eine Probezeit von 6 Monaten für die neue Stelle in der E11.

Spid:
Nein.

Bernd123:
Dann nennen wir es so, die Höherwertige Tätigkeit wird mir 6
Monate auf Probe zugewiesen. 

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