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Höhergruppierungen von E10 zu E11 Probezeit/ Stufenlaufzeit

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Pseudonym:

--- Zitat von: Bernd123 am 10.11.2020 21:45 ---Dann nennen wir es so, die Höherwertige Tätigkeit wird mir 6
Monate auf Probe zugewiesen.

--- End quote ---

Ich würde eher sagen: zeitlich befristet(mit der Option auf unbefristete Verlängerung). Nicht auf Probe. Das ist ein Unterschied.

EDIT: Oder bist Du tatsächlich ein Fall von Führung auf Probe?

Bernd123:
Ok, wie verhält sich das nun auf meine Stufenlaufzeit?

Spid:
Das ist ein völlig anderer Sachverhalt. Sofern die Tätigkeit zunächst nur vorübergehend zur Erprobung übertragen wird und dann direkt im Anschluss dauerhaft, dann beginnt die Stufenlaufzeit in E11/4 zum 01.01.21 neu. Sofern die Tätigkeit zunächst als Führung auf Probe übertragen wird, beginnt die Stufenlaufzeit in E11/5 mit dauerhafter Übertragung zum 01.07.21.

Bernd123:
Danke für Ihre Antwort

Bernd123:
Wo kann ich das nachlesen ?!

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