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Höhergruppierungen von E10 zu E11 Probezeit/ Stufenlaufzeit

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Bernd123:
Aber diese Ausnahmereglung beschreibt doch genau meinen Fall, oder sehe ich das Falsch.
 

Spid:
Möglich. Die Regelung berührt aber weder die Eingruppierung noch deren Zeitpunkt noch die Stufenlaufzeit, weshalb Deine Frage ebensowenig von ihr berührt wird.

Bernd123:
Die Frage ist doch, wenn ich in der vorübergehenden übertragenen Tätigkeit eine Stufenaufstieg habe, in welcher Stufe ich dann, bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit eingestuft werde. Und das ist aus meiner Sicht hier im Ausnahmesatz 2 klar geregelt.

Spid:
Nein, Satz 2 der PE regelt weder Stufenlaufzeiten noch Stufenzuordnung. Er regelt lediglich ein abweichendes Entgelt. Das Entgelt war nicht Bestandteil Deiner Frage.

Bernd123:
Aber es geht doch um das Entgelt, mit der höheren Stufe auch ein höheres Entgelt. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.


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