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Beförderung während der Probezeit §12 BLV
Derpa:
Liebe Forengemeinde,
ich bin RIin bei einer oberen Bundesbehörde und sollte, wenn es nach meinem Vorgesetzten geht, nun nach A10 befördert werden. Nun kam aber die Personalstell an und teilte mit, dass dies während der Probezeit absolut unzulässig sei - Verweis auf §12 BLV - .
Ist dem so? ich bin mir sehr sicher, dass ich ein Rundschreiben oder sonstiges Dokument gelesen habe, woraus hervorging, dass auch eine Beförderung während der Probezeit zulässig bzw. möglich sei.
Falls hier jemand die Grundlage aus dem Hut zaubern kann, wäre ich sehr Dankbar. Sollte ich mich irren, dann verzeiht mir bitte meine Ahnungslosigkeit welche von der Hoffnung, befördert zu werden, getrieben wurde.
Danke.
BalBund:
Bist Du sicher, dass du hier den korrekten Verweis zitiert hast? §12 BLV bezieht sich auf den Vorbereitungsdienst des mittleren Dienstes.
Mindestens einer ist hier also sehr verwirrt, wenn Du aktuell A9g bist...
Derpa:
Tatsächlich, habe ich so naiv wie ich bin, nur das hier niedergeschrieben, was meinem Vorgesetzen von der Personalstelle mitgeteilt wurde. Für die Schlampigkeit meinerseits, dies nicht gegengeprüft zu haben, entschuldige ich mich. Der Verweis ist ja völlig daneben.
Abgesehen von diesem Irrtum, gibt es Gründe die gegen eine Beförderung während der Probezeit sprechen?
Organisator:
Jupp, es gibt einen ganz einfachen Grund. Die Dienststelle will nicht.
Um hier argumentieren zu können, wäre es hilfreich in Erfahrung zu bringen, warum die Dienststelle das nicht will.
Mask:
Bin im Beamtenrecht des Bundes nicht firm aber wenn ich mir § 22 IV 1 BBG anschaue, ist eine Beförderung doch nach Ablauf eines Jahres der Probezeit ausdrücklich zulässig ?!
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