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Frage zur Eingruppierung
Spid:
Eigenverantwortliches Arbeiten ist unbeachtlich, die nähere Kenntnis von gesetzlichen Vorschriften begründet überhaupt erst das Vorliegen der gründlichen Fachkenntnisse.
KollegeBR:
--- Zitat von: spawn2020 am 11.11.2020 10:54 ---Liebe Forengemeinde,
ich hätte mal eine Frage zur Eingruppierung (TV-V)
Tätigkeiten:
EEG/KWKG Anlagen Verwaltung/Abrechnung/Statistikenmeldung bei ÜNB/BNetzA usw.
Mehr- und Mindermengen Abrechnung Strom/Gas
Strom Bilanzierung im EDM
Gas Allokation im EDM
In welcher Entgeltgruppe würdet Ihr den Mitarbeiter eingruppieren?
Danke vorab für eure Vorschläge.
Spawn2020
--- End quote ---
Im TV-v wird der (10.3.7) Bilanzkreismanager als Beispiel für EG10 genannt. Könnte das bei Dir passen? Lies mal nach, was Bilanzkreismanagement bedeutet. Womöglich machst Du das, ohne Dir des toll klingenden Begriffs bewußt zu sein. Von meinem oberflächlichen Verständnis der genannten Strom- und Gasbilanzierung her muß das nicht abwegig sein.
Mir sind noch Gutachten stückweise präsent, in denen bei der typischen summarischen Abprüfung letztlich die „besondere Verantwortung“ (EG9) und „Bedeutung“ (EG10) wegen der Millionenrisiken, die fehlerhafte Bilanzierungen und Allokationen bedeuten, bejaht wurde. Wie die „besondere Schwierigkeit“ begründet wurde, weiß ich aber nicht mehr. Ich glaube, es war die Fülle der anderen Tätigkeiten, die allesamt irgendwie mit dem Bilanzierungsthema zusammenhingen.
EEG- und KWKG-Anlagenverwaltung bedeutet was genau? Prüfst Du Vergütungsansprüche oder rechnest Du nur nach vorgegebenen Parametern ab? Setzt Du Neues um, wie z. B. aktuell Redispatch 2.0? Kümmerst Du Dich um die Testierung? Ermittelst Du vNNE?
Vielleicht könnte man die beiden Tätigkeiten zusammenfassen oder zusammenfassend betrachten. Bei einigen der im TV-v genannten Vorausetzungen verlangt das doch auch die Rechtsprechung. Andere hier in Forum wissen da aber eher Bescheid
MMMA ist mM nicht erwähnenswert. Das ist nur eine Fleißarbeit (a-b=c).
Wie ist der AN derzeit eingruppiert?
KollegeBR:
„Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer (Beispiel 9.4.4 der Entgeltgruppe 9)“
Vielleicht kann er sich auch dieses Beispiel zu Nutze machen, denn die Abrechnung etlicher EE-Subventionsempfänger sind zweifelsfrei speziell und schwierig, halt nur mit entgegengesetzter Flußrichtung der Energir
Spid:
Neben dem Umstand, daß ich daran nichts als speziell und schwierig erachte, ist die Einspeisevergütung einheitlich geregelt, während sich Sonderabnehmer eben durch ihre sehr individuellen Vertragsgestaltungen herausheben.
KollegeBR:
--- Zitat von: Spid am 16.11.2020 23:07 ---Neben dem Umstand, daß ich daran nichts als speziell und schwierig erachte, ist die Einspeisevergütung einheitlich geregelt, während sich Sonderabnehmer eben durch ihre sehr individuellen Vertragsgestaltungen herausheben.
--- End quote ---
Ja, könnte man so sehen; zumindest bei der Masse an Photovoltaikanlagen.
Interessant könnte evtl. sein, ob der AN selber die Vergütungsansprüche prüft oder festlegt oder die anderen von mir genannten Teiltätigkeiten?!
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