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Frage zur Eingruppierung
Kaiser80:
--- Zitat von: KollegeBR am 16.11.2020 21:42 ---
Im TV-v wird der (10.3.7) Bilanzkreismanager als Beispiel für EG10 genannt. Könnte das bei Dir passen? Lies mal nach, was Bilanzkreismanagement bedeutet. Womöglich machst Du das, ohne Dir des toll klingenden Begriffs bewußt zu sein. Von meinem oberflächlichen Verständnis der genannten Strom- und Gasbilanzierung her muß das nicht abwegig sein.
--- End quote ---
Gute Anmerkung und sicherlich wert mal zu überprüfen!
Spid:
Der inredestehende TB erfüllt zunächst das von mir genannte Tātigkeitsbeispiel. Es sind mithin also zunächst Heraushebungen aus der E5 zu prüfen - also entweder eine erhebliche Steigerung der benötigten Fachkenntnisse in Breite oder Tiefe oder die Erfordernis sL. Letztere liegen nicht vor und lägen auch nicht vor, wenn der TB die von Die genannte Prüfung vornähme, da es sich - ähnlich wie beim Standesbeamten - um einen extrem verregelten Tätigkeitsbereich handelt, in dem die dafür erforderlichen Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume nicht gegeben sind. Auch eine deutliche Steigerung der Fachkenntnisse ist nicht erkennbar, letztendlich ist es simples Zahlenschubsen in einem eng gesteckten Regelungsregime - zwar verbunden mit besonderer Verantwortung und herausgehobener Bedeutung, aber das sind Merkmale, die nicht zu prüfen waren.
Die Sachverhaltsschilderung läßt die Tätigkeit eines Bilanzkreismanagers nicht einmal vermuten, da die dazu erforderlichen Steuerungs- und Lenkungstätigkeiten, die diesen wesentlich ausmachen, in der Sachverhaltsschilderung fehlen.
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 17.11.2020 07:22 ---
Die Sachverhaltsschilderung läßt die Tätigkeit eines Bilanzkreismanagers nicht einmal vermuten, da die dazu erforderlichen Steuerungs- und Lenkungstätigkeiten, die diesen wesentlich ausmachen, in der Sachverhaltsschilderung fehlen.
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Deshalb sollte der TE dies auch mal überprüfen und hier darlegen. Wir können ja sonst nur Vermutungen anstellen.
Ist es denn im TV-V nicht so, dass wenn ein Beispiel in den EG genannt ist dieses bei entsprechenden Zeitanteilen dann auch zur Eingruppierung in eben diese EG führt?
Also (wenn) Bilanzkreismanagement >50% = EG 10? Oder steh ich auf'm Schlauch?
Spid:
Inwiefern vermuten wir? Die Sachverhaltsschilderung ist doch gegeben. Dort fehlt es an der Schilderung von Tätigkeiten, die das Tätigkeitsbeispiel des Bilanzkreismanagers erfüllten.
spawn2020:
Zur EEG/KWKG AnlagenVerwaltung, also ich bestimme selbst die Vergütungsansprüche, lege die Anlagen im Abrechnungsprogramm an, erstelle die Abschlagsanforderungen/Jahresabrechnungen, prüfe die Meldungen im Marktstammdatenregister und bin auch eigenverantwortlich für die Testierung jedes Jahr.
Bilanzierung und Allokation wird auch eigenverantwortlich erledigt und dabei besteht wirklich das monatliche Risiko der Firma Strafzahlungen im 100.000€er Bereich zu leisten, wenn da was schief geht.
Aktuell bin ich in EG 6 eingruppiert.
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