Hallo maramara,
erstmal danke:
Bei uns werden freiwerdende Stellen zunächst (meistens) im Intranet, unter der Überschrift "interne Ausschreibung" veröffentlicht, so dass Behördeneigene MA sich "ordnungsgemäß" bewerben können/ müssen. Sollte kein geeigneter Bewerber dabei sein/ die Stelle kann nicht besetzt werden, wird die Stelle anschließend öffentlich (Zeitung, Inetportale usw.) nochmalig ausgeschrieben.
Hier geht es jetzt um genauso ein Verfahren, welches zunächst "intern" ausgeschrieben wurde, sich aber ein Behördenfremder (&damit "externer") im Rahmen des Ausschreibungsverfahren beworben hat.
Es geht mir also um die Zulassung eines externen zu einem "ordnungsgemäßen aber internen" Ausschreibungsverfahren. Und hier um die Frage ob der externe überhaupt berücksichtigt werden kann/ darf bzw. ob interne Bewerber in irgendeiner Weise einen Bonus haben.
Im weitesten Sinne um die Frage ob dies irgendwo geregelt ist oder ob es "Gewohnheitsrecht" ist.
PS: Sehr herzlichen Dank und sorry, ich habe mehr oder weniger null Ahnung da ich eigentlich nur brav meine Arbeit als Ing. dort mache.