Hallo, da die 13. und 14. landesbezirklichen Tarifverträge für den handwerklichen Bereich in Bayern noch sehr neu sind, würde mich euere Meinung zur Eingruppierung von Kollegen interessieren.
Laut Anlage 1a sind in:
Entgeltgruppe 5
Beschäftigte auf Spiel- und Sportflächen mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Berufsausbildung, z.B. im Berufsfeld des Baugewerbes, Metallberufe, Gärtner / Gärtnerin, Maler / Malerin, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die Spiel- und Sportgeräte installieren, reparieren und warten
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die turnusmäßige Überprüfungen auf Gebrauchssicherheit verantwortlich durchführen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen
eingruppiert.
Ein Kollege führt die monatlichen Prüfungen durch. Dauer drei, vier Tage und ein Kollege führt die jährliche Hauptprüfung mit einer Dauer von ca. 2 Wochen durch. Ansonsten gehen sie den üblichen Bauhoftätigkeiten nach. Ist hier eine Eingruppierung in EG 7 möglich oder scheitert es an "Beschäftigte auf Spiel- und Sportflächen" , da sie nicht über 50 Prozent dort beschäftigt sind?