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Corona und Kinderbetreuung Rechte
Fixfox13:
Hallo liebe Forummitglieder
Ich bin neu hier und habe eine Frage.
Erstmal zur Geschichte...ich bin Schulbegleitung und musste mein Kind wechseln. Am 1.11.sollte ich beim neuen Kind anfangen.Am We davor bekam ich die Nachricht das mein eigenes Kind in Quarantäne muss weil es einen Fall im Kindergarten gab.Diese Infos habe ich umgehend per email an meine Chefin weitergeleitet mit dem Vermerk das ich dann leider nicht zur Arbeit kommen kann,da ich mein kind(4)betreuen muss. daraufhin meldete sie sich und meinte dies wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung da ich ja einfach entschieden hätte zu Hause zu bleiben.und ich solle unbezahlten Urlaub beantragen. In Rücksprache mit dem Gesundheitsamt stellte sich dann heraus das ich das nicht muss,sondern natürlich ein Elternteil das Recht hat zu Hause zu bleiben und sie das Geld dann später geltend machen können.So weit so gut.
Jetzt sollte es nach der Quarantäne weitergehen.Leider bekam ich 2Age vor Arbeitsbeginn dann die Nachricht das der Kindergarten keine normalen Öffnungszeiten anbietet,sondern jetzt den Frühdienst verschiebt. Was für mich bedeutet das ich es nicht zur ersten Stunde schaffen würde,sondern erst zur 2.ten.
Auch diese Info habe ich sofort per email weitergeleitet.
Jetzt soll ich zum Geschäftsführer ins Büro kommen.
Ich habe Angst das sie mich kündigen.Wre das rechtens?Ich kann ja leider nichts an den Bedingungen aufgrund Corona ändern und habe es mir so nicht ausgesucht. Würde mich über eine schnelle Rückmeldung freuen.LG
Spid:
Nun, sofern keine anderweitige Betreuung möglich ist, besteht ein Leistungsverweigerungsrecht nach §275 Abs. 3 BGB. Da dies keiner der in §29 Abs. 1 TVÖD abschließend geregelten Fälle des §616 BGB ist, besteht kein Anspruch auf Entgelt. Eine Entschädigung dafür nach §56 Abs. 1a IfSG setzt die Schließung der Betreuungseinrichtung voraus, die hier nicht gegeben ist.
Fixfox13:
Das stimmt.Ich möchte meine Leistung ja nicht verweigern.Kann es nur leider nicht gewährleisten so früh anzufangen, da sie (Kindergarten)vorrübergehend die Zeiten wegen Corona geändert haben.Müsste somit 1std später zur Arbeit kommen.
Also wäre das ein Grund zur fristlosen Kündigung?Müsste ich diese sofort unterschreiben ?
Spid:
Wenn man ein Leistungsverweigerungsrecht hat, darf man die Leistung verweigern. Deshalb heißt es Leistungsverweigerungsrecht.
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie bedarf nicht der Unterschrift der empfangenden Partei, deshalb ist es eine einseitige Willenserklärung.
Fixfox13:
Die Frage ist wie ich mich am Besten verhalte bei diesem Gespräch.Habe ich noch eine Chance das Arbwitsverhältnis aufrecht zu erhalten?Mir ist bewusst das sich meine Arbeitszeiten dadurch kürzen würden und ich dann natürlich auch nur dementsprechend entlohnt werden.Muss der Arbeitgeber mir solch eine Möglichkeit aufführen bzw es anbieten oder kann er das verwehren und mich deswegen abmahnen/fristlos kündigen?
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