Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Corona und Kinderbetreuung Rechte
Spid:
Du hast ein Leistungsverweigerungsrecht. Was daran verstehst Du nicht?
Fixfox13:
Sorry ich glaube ich kann mir einfach nicht vorstellen das es so einfach ist.
Fixfox13:
Wie lange gilt das Leistungsverweigerungsrecht?
Danke Spid, da du dich hier gut auskennst habe ich mich eine Frage.Mag dich nicht nerven, möchte aber meine Rechte verfolgen und dafür einstehen.
Ich war von September 2014-August 2016 in einem befristeten Arbeitsverhältnis eingestellt.Am 1.12.2015 bin ich in Mutterschutz gegangen und anschließend in Elternzeit. Am 1.12.2017 habe ich erneut bei diesem AG angefangen( unbefristeter Vertrag)s8a Stufe 2
Hätte die Stufenlaufzeit vor dem Mutterschutz mit auf die Stufe berechnet werden müssen?Oder gilt hier auch neuer Arbeitsvertrag =neue Stufenlaufzeit ?(Selber Ag selbe Tätigkeit )
Spid:
Da die rechtliche Unterbrechung mehr als 6 Monate andauerte, gab es keinen Anspruch auf die Berücksichtigung.
Saggse:
--- Zitat von: Fixfox13 am 13.11.2020 00:36 ---Wie lange gilt das Leistungsverweigerungsrecht?
--- End quote ---
Das Leistungsverweigerungsrecht gilt genau so lange, wie die Umstände vorliegen, die es begründen. Zeitlich begrenzt sind in solchen Fällen nur die Ansprüche auf Lohnfortzahlung, Lohnersatzleistungen, etc.
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