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Kündigung während der Probezeit im Zusammenhang mit COVID-19

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Spid:
Mir erschließt sich das Problem nicht. Die Probezeit ist doch genau dazu da.

Nizze1:

--- Zitat von: Lars73 am 15.11.2020 08:38 ---Ich würde schon mit Bewerbungen beginne.
Es ist sinnvoll mit dem Personalrat zu sprechen. Allerdings hat dieser wenig Möglichkeiten eine Probezeitkündigung abzuwehren. Allerdings hatten wir in meiner PR-Zeit ab und zu Lösungen gefunden die Probezeitkündigungen vermieden haben. Das ist aber schwer wenn man sich mit zwei Ebenen und nicht nur mit dem direkten Vorgesetzten im Konflikt ist.

Es ist völlig legitim zum Arzt zu gehen. Deine Aussagen waren da nicht geschickt. Besser wäre es gewesen, dass du es für dich einfach als nötig fands zum Arzt zu gehen und der die entsprechenden Maßnahmen empfohlen hat. Die Aussagen zu Professionalität und Fahrlässigkeit katapultieren dich da vermutlich raus.

Etwas fraglich ist was der Grund der Arbeitsunfähigkeit war. Was für eine Diagnose hat der Arzt verwendet? Das ist arbeitsrechtlich problematisch, da nach der Schilderung keine Arbeitsunfähigkeit vorlag. Die Quarantäne hätte grundsätzlich nur das Gesundheitsamt anordnen dürfen.

Wenn du dort bleiben willst musst du versuchen mit den Vorgesetzten eine Gesprächsebene zu finden. Statt mit Vorwürfen ausgehend von deiner Angst ggf. weitere Personen anzustecken. Ggf. mit dem Hinweis, dass dies den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden entspricht. Verzicht auf Vorwürfe und vielleicht sogar deutlich machen, dass du einfach überrumpelt warst, dass man dir Vorwürfe gemacht hat.

--- End quote ---

Mir wurde auch empfohlen das PR einzuschalten. Bei der Probezeitkündigung muss das PR zustimmen, oder? Was ist wenn ich die vorher schon in Kenntnis setze?

Spid:
Nein, muß er nicht. Er muß nur beteiligt werden, soweit das jeweilige Personalvertretungsrecht dies vorschreibt. Der AG muß dann bei einer Wartezeitkündigung jedoch nicht mehr mitteilen als sein Werturteil, das zur Kündigung führt. Er muß dieses nicht durch Tatsachen oder irgendetwas anderes begründen. Es genügt also, "Erwartungen nicht erfüllt" als Begründung mitzuteilen. Die Beteiligung des PR ist also dort, wo sie gefordert ist, Wirksamkeitsvoraussetzung der Wartezeitkündigung - nicht die Zustimmung.

Lars73:
Der PR hat ggf. bei der Probezeitkündigung wenig Zeit zu agieren. Deshalb kann es sinnvoll sein ihm vorher zu informieren. Ob es sich lohnt hängt vom der Kultur der Dienststelle und vom PR selber ab. Daneben kann es eine Rolle spielen ob es bekanntermaßen problematische Führungskräfte sind und höheren Stellen bereits sind einzugreifen. Allerding würde ich mir bei dem Sachverhalt wenig Hoffnung machen. 

Nizze1:

--- Zitat von: Lars73 am 15.11.2020 15:55 ---Der PR hat ggf. bei der Probezeitkündigung wenig Zeit zu agieren. Deshalb kann es sinnvoll sein ihm vorher zu informieren. Ob es sich lohnt hängt vom der Kultur der Dienststelle und vom PR selber ab. Daneben kann es eine Rolle spielen ob es bekanntermaßen problematische Führungskräfte sind und höheren Stellen bereits sind einzugreifen. Allerding würde ich mir bei dem Sachverhalt wenig Hoffnung machen.

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Also ich hätte da halt ein letzten Weg. Die Behörde hat einen sehr schlechten Ruf, da sie mit Bestechungen konfrontiert war. Falls ich gekündigt werde oder falls es darauf hinauslaufen soll, werde ich die Presse darauf aufmerksam machen. Ich denke es wäre eine Riesen Schlagzeile..

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