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VKA zu TV-L

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Ing:
Hallo,

ich bin zurzeit als Ingenieur bei einer Stadt angestellt und werde nach E 12 Stufe 5 vergütet.
Wäre es unter tariflichen Gesichtspunkten möglich bei einem Wechsel in den TV-L sowohl eine vorzeitige Stufengewährung, als auch eine  Zulage u.a. zur Deckung des Personalbedarfs nach Paragraph 16 Abs. 5 zu bekommen?

Spid:
Was soll eine „vorzeitige Stufengewährung“ sein?

Ing:
Nach Absatz
(5)  kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.


Spid:
Das ist lediglich eine Zulage - wenig überraschend, weil in §16 Abs. 5 TV-L geregelt, die in der Fragestellung genannte Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L.

Ing:
Die Vorweggewährung gilt hier dann auch als Zulage. Demnach ist nur die Stufe 6 tariflich möglich und eine weitere Zulage AT zu vereinbaren.

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