Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Erfahrungsstufen beim Wechsel vom Land zur Kommune

(1/2) > >>

ErwinT:
Ein Bewerber ist momentan beim Land gemäß TV-L beschäftigt. Er möchte zu einem kommunalen Arbeitgeber, der dem TVöD zugeordnet ist, wechseln um eine vergleichbare Tätigkeit aufzunehmen.

Meiner Meinung nach wäre es korrekt, trotz vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber, die bisher erworbenen Erfahrungsstufen nicht zu berücksichtigen und den Bewerber wieder bei Stufe 1 anfangen zu lassen. Liege ich da richtig?

Lars73:
Was bedeutet vergleichbare Tätigkeit?
Einschlägige Berufserfahrung von 1 bzw. 3 Jahren ist anzuerkennen (Stufe 2 bzw. 3). Alles weitere ist Verhandlungssache.

AndreasG:

--- Zitat von: ErwinT am 16.11.2020 06:13 ---Meiner Meinung nach wäre es korrekt, trotz vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber, die bisher erworbenen Erfahrungsstufen nicht zu berücksichtigen und den Bewerber wieder bei Stufe 1 anfangen zu lassen. Liege ich da richtig?

--- End quote ---

Wenn der Mitarbeiter schon Berufserfahrung mitbringt soll "ihn wie einen Berufsanfänger bezahlen zu wollen"  inwieweit "korrekt" sein?

Wenn die Berufserfahrung einschlägig ist muss sie berücksichtigt werden.

Selbst wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig ist sondern nur vergleichbar scheinen euch die Bewerber ja die Bude einzurennen wenn man so mit Bewerbern umspringen kann.

was_guckst_du:

--- Zitat von: AndreasG am 16.11.2020 08:25 ---
--- Zitat von: ErwinT am 16.11.2020 06:13 ---Meiner Meinung nach wäre es korrekt, trotz vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber, die bisher erworbenen Erfahrungsstufen nicht zu berücksichtigen und den Bewerber wieder bei Stufe 1 anfangen zu lassen. Liege ich da richtig?

--- End quote ---

Wenn der Mitarbeiter schon Berufserfahrung mitbringt soll "ihn wie einen Berufsanfänger bezahlen zu wollen"  inwieweit "korrekt" sein?

Wenn die Berufserfahrung einschlägig ist muss sie berücksichtigt werden.

Selbst wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig ist sondern nur vergleichbar scheinen euch die Bewerber ja die Bude einzurennen wenn man so mit Bewerbern umspringen kann.

--- End quote ---

...scheint ein "Personaler" am Werk zu sein... :_D

...das ist Personalgewinnung öD pur! 8)

ErwinT:
Keine Sorge, ein Personaler ist hier nicht am Werk. Ich möchte nur gerne wissen, was - Fainess hin oder her - üblich ist. Wenn man Fachkräftemangel und Verhandlungsspielraum außen vorlässt, ist es in einem solchen Fall eher üblich, den Bewerber bei Stufe 1 neu anfangen zu lassen oder stuft man ihn da ein, wo er beim vorherigen öffentlichen Arbeitgeber auch schon war?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version