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Erfahrungsstufen beim Wechsel vom Land zur Kommune

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was_guckst_du:
...also bei diesem Sachverhalt immer Stufe 3...und darüber hinaus ist Verhandlungssache

AndreasG:

--- Zitat von: ErwinT am 16.11.2020 09:09 ---Keine Sorge, ein Personaler ist hier nicht am Werk. Ich möchte nur gerne wissen, was - Fainess hin oder her - üblich ist. Wenn man Fachkräftemangel und Verhandlungsspielraum außen vorlässt, ist es in einem solchen Fall eher üblich, den Bewerber bei Stufe 1 neu anfangen zu lassen oder stuft man ihn da ein, wo er beim vorherigen öffentlichen Arbeitgeber auch schon war?

--- End quote ---

Die Frage ist doch erstmal nur "Hat der Bewerber einschlägige Berufserfahrung oder nicht?".

Aus "vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber" nehme ich mal an dass das so ist.

Wenn die Vermutung richtig ist gibt es überhaupt keinen Entscheidungsspielraum: Einschlägige Berufserfahrung ist anzuerkennen.


Was einschlägige Berufserfahrung ist, ist bei Haufe konkretisiert:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-34232-einschlaegige-berufserfahrung-entgeltgruppen-2-bis-15-vka_idesk_PI13994_HI3591975.html

Spid:

--- Zitat von: ErwinT am 16.11.2020 09:09 ---Keine Sorge, ein Personaler ist hier nicht am Werk. Ich möchte nur gerne wissen, was - Fainess hin oder her - üblich ist. Wenn man Fachkräftemangel und Verhandlungsspielraum außen vorlässt, ist es in einem solchen Fall eher üblich, den Bewerber bei Stufe 1 neu anfangen zu lassen oder stuft man ihn da ein, wo er beim vorherigen öffentlichen Arbeitgeber auch schon war?

--- End quote ---

Wie soll man die beiden wesentlichen Aspekte außen vorlassen? Wer nicht verhandelt, bekommt, was ihm zusteht. Wer verhandelt, bekommt das, was der AG zu zahlen bereit ist. Letzteres wird zumeist wesentlich dadurch geprägt, ob der AG die Stelle leicht oder schwer besetzen kann und wie viele ähnlich geeignete Bewerber er hat.

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