Erfahrungsstufen beim Wechsel vom Land zur Kommune

Begonnen von ErwinT, 16.11.2020 06:13

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ErwinT

Ein Bewerber ist momentan beim Land gemäß TV-L beschäftigt. Er möchte zu einem kommunalen Arbeitgeber, der dem TVöD zugeordnet ist, wechseln um eine vergleichbare Tätigkeit aufzunehmen.

Meiner Meinung nach wäre es korrekt, trotz vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber, die bisher erworbenen Erfahrungsstufen nicht zu berücksichtigen und den Bewerber wieder bei Stufe 1 anfangen zu lassen. Liege ich da richtig?

Lars73

Was bedeutet vergleichbare Tätigkeit?
Einschlägige Berufserfahrung von 1 bzw. 3 Jahren ist anzuerkennen (Stufe 2 bzw. 3). Alles weitere ist Verhandlungssache.

AndreasG

Zitat von: ErwinT in 16.11.2020 06:13
Meiner Meinung nach wäre es korrekt, trotz vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber, die bisher erworbenen Erfahrungsstufen nicht zu berücksichtigen und den Bewerber wieder bei Stufe 1 anfangen zu lassen. Liege ich da richtig?

Wenn der Mitarbeiter schon Berufserfahrung mitbringt soll "ihn wie einen Berufsanfänger bezahlen zu wollen"  inwieweit "korrekt" sein?

Wenn die Berufserfahrung einschlägig ist muss sie berücksichtigt werden.

Selbst wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig ist sondern nur vergleichbar scheinen euch die Bewerber ja die Bude einzurennen wenn man so mit Bewerbern umspringen kann.

was_guckst_du

Zitat von: AndreasG in 16.11.2020 08:25
Zitat von: ErwinT in 16.11.2020 06:13
Meiner Meinung nach wäre es korrekt, trotz vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber, die bisher erworbenen Erfahrungsstufen nicht zu berücksichtigen und den Bewerber wieder bei Stufe 1 anfangen zu lassen. Liege ich da richtig?

Wenn der Mitarbeiter schon Berufserfahrung mitbringt soll "ihn wie einen Berufsanfänger bezahlen zu wollen"  inwieweit "korrekt" sein?

Wenn die Berufserfahrung einschlägig ist muss sie berücksichtigt werden.

Selbst wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig ist sondern nur vergleichbar scheinen euch die Bewerber ja die Bude einzurennen wenn man so mit Bewerbern umspringen kann.

...scheint ein "Personaler" am Werk zu sein... :_D

...das ist Personalgewinnung öD pur! 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

ErwinT

Keine Sorge, ein Personaler ist hier nicht am Werk. Ich möchte nur gerne wissen, was - Fainess hin oder her - üblich ist. Wenn man Fachkräftemangel und Verhandlungsspielraum außen vorlässt, ist es in einem solchen Fall eher üblich, den Bewerber bei Stufe 1 neu anfangen zu lassen oder stuft man ihn da ein, wo er beim vorherigen öffentlichen Arbeitgeber auch schon war?

was_guckst_du

...also bei diesem Sachverhalt immer Stufe 3...und darüber hinaus ist Verhandlungssache
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

AndreasG

Zitat von: ErwinT in 16.11.2020 09:09
Keine Sorge, ein Personaler ist hier nicht am Werk. Ich möchte nur gerne wissen, was - Fainess hin oder her - üblich ist. Wenn man Fachkräftemangel und Verhandlungsspielraum außen vorlässt, ist es in einem solchen Fall eher üblich, den Bewerber bei Stufe 1 neu anfangen zu lassen oder stuft man ihn da ein, wo er beim vorherigen öffentlichen Arbeitgeber auch schon war?

Die Frage ist doch erstmal nur "Hat der Bewerber einschlägige Berufserfahrung oder nicht?".

Aus "vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber" nehme ich mal an dass das so ist.

Wenn die Vermutung richtig ist gibt es überhaupt keinen Entscheidungsspielraum: Einschlägige Berufserfahrung ist anzuerkennen.


Was einschlägige Berufserfahrung ist, ist bei Haufe konkretisiert:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-34232-einschlaegige-berufserfahrung-entgeltgruppen-2-bis-15-vka_idesk_PI13994_HI3591975.html

Spid

Zitat von: ErwinT in 16.11.2020 09:09
Keine Sorge, ein Personaler ist hier nicht am Werk. Ich möchte nur gerne wissen, was - Fainess hin oder her - üblich ist. Wenn man Fachkräftemangel und Verhandlungsspielraum außen vorlässt, ist es in einem solchen Fall eher üblich, den Bewerber bei Stufe 1 neu anfangen zu lassen oder stuft man ihn da ein, wo er beim vorherigen öffentlichen Arbeitgeber auch schon war?

Wie soll man die beiden wesentlichen Aspekte außen vorlassen? Wer nicht verhandelt, bekommt, was ihm zusteht. Wer verhandelt, bekommt das, was der AG zu zahlen bereit ist. Letzteres wird zumeist wesentlich dadurch geprägt, ob der AG die Stelle leicht oder schwer besetzen kann und wie viele ähnlich geeignete Bewerber er hat.