Hallo,
ich habe folgende Frage:
Meine Vorgängerung war Diplom-Betriebswirtin und wurde als Verwaltungskraft 2014 in die "große E9", also heute E9b eingruppiert.
Ich habe eine Ausbildung als Industriekauffrau, die nötigen Kenntnisse für den Job habe ich definitiv.
Ist es rechtlich zulässig, dass ich nur in die E9a eingruppiert werde? Obwohl die Tätigkeit identisch ist?
Viele Grüße
Sierra