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Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13

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maja:
Hallo,

ich wechsel ab dem 01.01.21 von TV-L 11 in TV-L 13.

In TV-L 11 habe ich 3,5 Jahre gearbeitet und bin nun in Stufe 3 (Im April 2021 wäre ich in Stufe 4 gekommen), zuvor war ich einmal 3 Monate lang in TV-L 13 angestellt. Ich habe einen Masterabschluss und promoviere auch nebenher. Nun wechsel ich die Stelle (andere Uni) und werde dort endlich nach TV-L 13 bezahlt. Zu meiner Überraschung wurde mir nun gesagt, dass man mich nur in Stufe 1 einordnen kann. Ich hatte mindestens mit Stufe 2 gerechnet :(, aber mir fehlten da einfach die Argumente und ich befürchte, dass es tarifrechtlich auch so in Ordnung so ist.

In meiner Anstellung in der TV-L 11 habe ich auch wissenschaftliche Arbeit geleistet und wurde schlichtweg auch ungerecht vergütet.

Über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße!

Spid:
Sofern Du in E11 eingruppiert warst, handelt es sich nicht um einschlägige Berufserfahrung für eine Tätigkeit in E13, mithin besteht lediglich Anspruch auf die Zuordnung zu Stufe 1.

Organisator:
Die bisherigen Tätigkeiten können aber als förderlich bei der Stufenzuordnung anerkannt werden. Dies wäre vor der Vertragsunterschrift anzusprechen / zu verhandeln.

WasDennNun:
Wenn jedoch dein AG bei der E11 geirrt hat (oder dich veräppelt hat) und du in der EG13 eingruppiert warst/bist (und nur falsch bezahlt wurdest) dann hättest du evtl. ein Anrecht auf die höhere Einstufung.

maja:
Vielen Dank! Ich habe noch keinen Vertrag unterschrieben und bisher nur meine Einstellungsunterlagen verschickt. Über die Stufeneinordnung hatte ich mich heute bloß telefonisch informiert, da wurde es mir so erklärt. Den Arbeitsvertrag bekomme ich erst in den nächsten Tagen zugeschickt.

Es ist schon so, dass es eine TV L-11 Stelle war/ist (bis zum 31.12. bin ich noch in TV-L 11 angestellt bevor ich den Arbeitgeber wechsel und in TV-L 13 komme) und ich auch technische Arbeiten ausgeführt habe. Dennoch wurde ich insbesondere in den letzten beiden Jahren auch zu wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet. Das steht jedoch nicht im Arbeitsvertrag der TV-L 11 Stelle selbst so drin, daher kann ich es eigentlich nicht nachweisen. Außer ich lasse mir noch ein Zeugnis, wo diese Tätigkeiten aufgeführt sind, ausstellen.

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