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Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13

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WasDennNun:
Stellen sind unbeachtlich:
Wenn dir EG 13 Tätigkeiten übertragen wurden und sie min 50% der Zeit ausmachten, dann hättest du auch nach EG13 bezahlt werden müssen!

Rede mit deinem zukünftigen Chef und den Personaler, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen.
(zumindestens so dass du Stufe 2 bekommst
Wenn sie nicht wollen, dann bleibt dir nur
a) Kröte schlucken
b) Anderen Job suchen
c) Eingruppierungsfeststellungsklage beim aktuellen AG zwecks Feststellung der falschen Eingruppierung.
d) Den aktuellen AG darauf hinweisen, dass er doch niederschreiben soll, dass du EG13er Tätigkeiten zu 49% der Zeit ausgeübt hast, damit fällt es evtl. den neuen PA leichter dir die fZ zu zugestehen.

maja:
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Organisator:
Die Diskussion, ob du bereits jetzt schon nach E 13 eingruppiert bist und dein Arbeitgeber mit der Zahlung nach E 11 irrt, halte ich für schwierig.

Zielführender wäre es mit deinem jetzigen AG zu sprechen und auszuloten, ob und in welchem Umfang er deine bisherige Tätigkeiten als fürderlich (für die Stufe) anerkennt. Hier würde ich mir Zeit nehmen und Argumente zurechtlegen, warum dies aus deiner Sicht der Fall ist.
Auch Argumente (Auszüge aus dem Tarifvertrag), dass es überhaupt möglich ist, förderliche Zeiten anzuerkennen. Leider ist es nicht allen Personalstellen bekannt, was tariflich möglich ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 16.11.2020 15:17 ---Leider ist es nicht allen Personalstellen bekannt, was tariflich möglich ist.

--- End quote ---
Ganz genau! habe da schon öfters denen erklären müssen, wie sie meinen Wünschen entsprechen können.

maja:
Leider konnte ich die Frau vom Personal mit folgendem Argument nicht umstimmen:

"Nach §16 Satz 4 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder 
(TV-L) können bei Neueinstellungen - unabhängig von der vorherigen 
einschlägigen Berufserfahrung - Zeiten einer beruflichen Tätigkeit 
ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden, 
wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Gerade kam diese Antwort:


"Neben der Prüfung einer eventuellen förderlichen Berufserfahrung setzt § 16 Absatz 4 des TV-L eine besondere Personalbedarfssituation voraus, die nach interner Rücksprache im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt werden kann.

Insofern eröffnet auch § 16 Absatz 4 des TV-L leider keine Möglichkeit einer höheren Einstufung.

 

Leider kann ich Ihnen keine günstigere Mitteilung machen. Wie bereits mitgeteilt ist dies nicht als Abwertung Ihrer bisherigen Leistungen zu verstehen."


Muss ich das so hinnehmen?

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