Nein, aber wenn jemand nachweislich HS Absolvent ohne einschlägige Berufserfahrung ist und demnach in die Stufe 1 kommen sollte und dann aufgrund dieser Regelung nach zwei Monaten in Stufe 2 aufsteigt, ist das befremdlich und sorgt, bei auf Finanzen schauende öffentliche Arbeitgeber, dafür, dass man wartet bis man direkt in die E13 eingruppieren kann ohne die Zwangshöherstufung.
Oder sprichst du die Eingruppierung als sonstigen Beschäftigten, für die Zeit bis zum Studium, an?
Edit: ja nach erneutem lesen deiner Nachricht trifft zweiteres zu.