Nur weil das Dokument gesiegelt ist, ist es kein Abschlusszeugnis. Ich habe auch mal wahllos eine PO angeschaut:
§ 24 Zeugnis, Masterurkunde und Diploma Supplement
(1) Über die bestandene Masterprüfung erhält der Student innerhalb eines Monats nach Beendigung des Studiums ein Zeugnis.
(2) Das Zeugnis enthält den Namen, das Geburtsdatum
sowie den Geburtsort des Studenten und bezeichnet den abgeschlossenen Studiengang. Es weist neben der Gesamtnote die Notenpunkte und Noten der Modulprüfungen und die erreichten ECTS-Leistungspunkte aus. Angerechnete Modulprüfungen und ECTS-Leistungspunkte sind entsprechend § 18 Absatz 7 zu kennzeichnen. Das Zeugnis enthält außerdem die in der Masterarbeit und ihrer Verteidigung erzielten Notenpunkte und Noten sowie die Themen der Projektarbeit und der Masterarbeit. Das Zeugnis weist den erreichten ECTS-Grad, die im jeweiligen Absolventenjahrgang ermittelte Platznummer und den arithmetischen Mittelwert der Notenpunkte des Absolventenjahrgangs aus. Das Zeugnis wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und trägt das Datum des Tages, an dem die Gesamtnote der Masterprüfung schriftlich bekannt gegeben wurde.
(4) Mit dem Zeugnis und dem Diploma Supplement wird eine Urkunde über die Verleihung des Mastergrades (Masterurkunde) mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Die Masterurkunde wird vom Rektor unterzeichnet und mit dem Siegel versehen.
Eine gesiegelte Leistungsübersicht die von einem Mitarbeiter des PA erstellt und eventuell ohne Unterschrift gedruckt wurde erfüllt m.E. nach nicht die Anforderungen.