Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitsplatzbeschreibung eingruppierbar?
Spid:
Stellen und deren Beschreibung sind tariflich ebenso unbeachtlich wie deren Bewertung - und auch der Umstand, ob man die auszuübende Tätigkeit ausübt oder nicht, berührt die Eingruppierung in keinster Weise.
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