Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitsplatzbeschreibung eingruppierbar?
WYSWIG2019:
Eine Arbeitsplatzbeschreibung ist Makulatur wenn dein Arbeitgeber deine Leistungen nicht honorieren will. Aus eigener schmerzlicher Erfahrung kann er deine Leistungen nicht anerkennen. Er kann dich trotz Arbeitsplatzbeschreibung anderweitig beschäftigt haben und nach seinem Denken eingruppieren.
Spid:
Nein.
WasDennNun:
--- Zitat von: WYSWIG2019 am 20.11.2020 09:19 ---Eine Arbeitsplatzbeschreibung ist Makulatur wenn dein Arbeitgeber deine Leistungen nicht honorieren will. Aus eigener schmerzlicher Erfahrung kann er deine Leistungen nicht anerkennen. Er kann dich trotz Arbeitsplatzbeschreibung anderweitig beschäftigt haben und nach seinem Denken eingruppieren.
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Kann er versuchen, muss man aber nicht mitmachen.
Wenn er eine Tätigkeitsänderungen machen will, soll er es doch, schriftlich vom AG gemacht bedeutet es automatisch Anpassung des Entgelts.
Eine Arbeitsplatzbeschreibung ist Makulatur, wenn der Arbeitnehmer sich nicht daran hält.
Und er kann nicht nach seinem Denken dich eingruppieren, er kann dir ein Entgelt überwiesen wie er es für richtig hält und der AN kann das tolerieren, weil er nicht seine Rechte kennt oder durchsetzen will.
Kat:
--- Zitat von: WYSWIG2019 am 20.11.2020 09:19 ---Eine Arbeitsplatzbeschreibung ist Makulatur wenn dein Arbeitgeber deine Leistungen nicht honorieren will. Aus eigener schmerzlicher Erfahrung kann er deine Leistungen nicht anerkennen. Er kann dich trotz Arbeitsplatzbeschreibung anderweitig beschäftigt haben und nach seinem Denken eingruppieren.
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Für das Leistungen honorieren gibt es ja auch das LOB. Ansonsten kann er Dich fördern und Dir höherweirtige Tätigkeiten übertragen, die eine Höhergruppierung bedeuten.
Britta2:
--- Zitat von: WYSWIG2019 am 20.11.2020 09:19 ---Eine Arbeitsplatzbeschreibung ist Makulatur wenn dein Arbeitgeber deine Leistungen nicht honorieren will. Aus eigener schmerzlicher Erfahrung kann er deine Leistungen nicht anerkennen. Er kann dich trotz Arbeitsplatzbeschreibung anderweitig beschäftigt haben und nach seinem Denken eingruppieren.
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So schon immer bei uns üblich. Da werden Stellen geschaffen oder umgelagert mit geplanter Einstufung und erst danach dazu passend die Stellenbeschreibung gebastelt. Die nur teilweise mit den später tatsächlich übergebenen Aufgaben überein stimmt. Wenn Tätigkeit nicht konstant ausgeführt werden, muss auch keine ggf höhere ("unnötig teurere") Stellenbewertung fixiert werden. Das funktioniert wie ein Schiebespiel ... in einer grossen glücklichen Familie übernimmt man gern auch mal über längeren Zeitraum ganz andere Tätigkeiten. Teamwork und Kollegialität genannt. Man geht nicht wegen dem Geld sondern aus Begeisterung und Nächstenliebe hin. In den Verträgen steht die Schweigeklausel, die man unterschreibt. Keiner will da negativ auffallen.
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