Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitsplatzbeschreibung eingruppierbar?
Viper76:
OK, danke schon mal für die Antwort.
Allerdings beziehen sich der Support und die Nutzerschulungen ausschließlich auf das angewandte CAFM-System. Ist das für die Bildung von Arbeitsvorgängen in diesem Fall irrelevant.
Sofern man daraus 3 Arbeitsvorgänge machen würde, wäre die Aufteilung wie folgt:
mind. 50 % Administration
7 % Support
3 % Nutzerschulungen
Spid:
Auch im Bereich der ersten Strichaufzählungen finden sich Teiltätigkeiten unterschiedlicher Art und Wertigkeit, die kein einheitliches Arbeitsergebnis zum Ziel haben, mithin also mutmaßlich unterschiedliche Arbeitsvorgänge bilden. Sollte es wider Erwarten doch ein Arbeitsvorgang sein, müßte man schauen, welche Arbeitsschritte ihm das Gepräge geben, um die heranzuziehenden Tätigkeitsmerkmale zu bestimmen.
Viper76:
Dann würde es Sinn machen, die einzelnen Strichaufzählungen mit entsprechend prozentualem Anteil zu versehen und hieraus ergäbe sich dann die Möglichkeit die Tätigkeitsmerkmale abzuleiten und somit die Eingruppierung herleiten zu können.
Ist die Eingruppierung in eine 9b TVÖD VKA denn eigentlich abwegig?
Ich vermute mal, je nach Wertung würde es auch eine EG 8, oder 9a sein, sofern allerdings die Tätigkeit besondere Schwierigkeit und Bedeutung darstellen würde dann auch eine EG 10 ggfls. vertretbar sein.
Spid:
E9b halte ich nicht für abwegig. Könnte aber - entweder weil Informationstechnik einschlägig ist und mindestens zur Hälfte der Tätigkeit vorliegt, oder falls besonders verantwortungsvoll - auch mehr sein. Weniger könnte auch sein, hielte ich aber für weniger wahrscheinlich.
Viper76:
--- Zitat von: Spid am 18.11.2020 10:41 ---E9b halte ich nicht für abwegig. Könnte aber - entweder weil Informationstechnik einschlägig ist und mindestens zur Hälfte der Tätigkeit vorliegt, oder falls besonders verantwortungsvoll - auch mehr sein. Weniger könnte auch sein, hielte ich aber für weniger wahrscheinlich.
--- End quote ---
Da das CAFM-System modular aufgebaut ist, sollen in Zukunft weitere Module mit eingeführt werden, was dann zu einem "Wechsel" in die Informationstechnik führen könnte.
Eine "besondere verantwortungsvolle Tätigkeit" aus den vorliegenden Angaben zu begründen wird sicherlich schwierig, aber bei Erweiterungen des Systems m.E. durchaus möglich.
Die besondere Schwiergkeit und Bedeutung könnte sich allenfalls aus einer möglichen "Inselbegabung" in Bezug auf die Betreuung des Systems ergeben, dass lediglich der Stelleninhaber über das entsprechende Wissen, das Programm am laufen zu halten, verfügt.
Unschädlich bei der Betrachtung erscheint mir, dass das System derzeit lediglich von ca. 20 Personen genutzt wird. Allerdings greift das System auch in andere, übergeordnete Prozesse anderer Abteilungen ein.
Von daher bedanke ich mich schon mal für die gemachten Aussagen!
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