Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Kündigung durch Boten, Vollmachtsurkunde erforderlich?
Spid:
Ich würde von der Wirksamkeit der Kündigung ausgehen - bis das BAG etwas anderes behauptet.
Mask:
Finde das mit der Zurückweisung und zusätzlich hilfsweisen Kündigung eig. ganz charmant; gibt es hier Fallstricke zu beachten wenn ich quasi "nochmal" die Kündigung ausspreche ?
Spid:
Nein, je mehr Kündigungen desto besser - der AN muß jede durch Kündigungsschutzklage angreifen.
Mask:
Wenn die erste schon eine ordentliche Kündigung war und hier alle Gremien beteiligt wurden, ist dann eine erneute Information / Beteiligung bzgl. der weiteren hilfsweisen Kündigung nötig ?
Spid:
Im Geltungsbereich des BetrVG ja, siehe u.a. BAG, Urteil v. 10.11.2005 - 2 AZR 623/04.
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