Hallo zusammen,
wir haben folgende Frage: Meine Frau ist seit Dezember 2019 im Beschäftigungsverbot wg. Schwangerschaft (Arbeiten beide im Rettungsdienst).
Geboren wurde unser kleiner am 03.08.20 - Demnach ist sie jetzt in Elternzeit.
Besteht für sie der volle Anspruch auf die Jahressonderzahlung im November? Normal werden ja der Juli / August / September zugrunde gelegt. Jetzt haben wir aber auch gelesen das es bei einem Beschäftigungsverbot nicht gekürzt werden darf. Wisst ihr da etwas mehr drüber?
Solltet ihr noch weiter Informationen benötigen, einfach Bescheid geben.
Vielen Dank vorab!