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WasDennNun:

--- Zitat von: StuEv am 24.11.2020 09:35 ---Hat vielleicht jemand ein Beispielschreiben für so einen Antrag? Ich bin gerade dabei und hab schon einiges geschrieben, aber würde gerne jemand drüber schauen lassen.

--- End quote ---
Tut mir leid, es kann keiner hier wissen, welche erheblich überdurchschnittliche Leistungen du im Vergleich zu deinen unterdurchschnittlichen Kollegen erbracht hast.

Organisator:
Ein Beispielschreiben wäre nicht wirklich hilfreich, da es sehr einzelfallabhängig ist.
Wichtig wäre herauszuarbeiten, warum die Leistungen überdurchschnittlich sind. Siehe hierzu den Beitrag von lars, 18.11.2020, 17:07 Uhr

Kaiser80:

--- Zitat von: WasDennNun am 24.11.2020 09:48 ---
--- Zitat von: StuEv am 24.11.2020 09:35 ---Hat vielleicht jemand ein Beispielschreiben für so einen Antrag? Ich bin gerade dabei und hab schon einiges geschrieben, aber würde gerne jemand drüber schauen lassen.

--- End quote ---
Tut mir leid, es kann keiner hier wissen, welche erheblich überdurchschnittliche Leistungen du im Vergleich zu deinen unterdurchschnittlichen Kollegen erbracht hast.

--- End quote ---
Vergleichsmaßstab wären die durchschnittlichen Kollegen/-innen. ;)

Schokobon:
Man könnte auch die LOB-Beurteilungen der letzten Jahre mit den Beurteilungen der Kollegen vergleichen und wenn deine durchgehend besser/höher war wäre das ein Indiz für überdurchschnittliche Leistungen.
Setzt allerdings voraus, dass ein gescheites LOB-System geführt wird.
Was ich angesichts der Vorbringungen zu dem AG bezweifle.

ITheini:
Mich würde auf alle Fälle interessieren, wie das ausgegangen ist bzw. ausgeht.

Fakt ist auch, dass es "Stufenverkürzungen" quasi nicht gibt. Jedenfalls ist mir das nicht bekannt. Auch viele Personaler sagen immer wieder, dass es dafür genereller Regelungen im Unternehmen verlangt (also der Kommune,  etc.) und es genau deswegen immer scheitert. Solche Regelungen existieren nicht und für "den ersten Antrag" will man diese weder aufstellen, noch einführen. Gleiches gilt für eine Stufenhemmung. Diese Regelungen existiert quasi nur "auf dem Papier".

Gruß

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