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Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!

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Novus:
Die besteht wenn ein Facharzt die Überführung und Einweisung veranlasst hat.

Spid:
Nein, das begründet möglicherweise die widerlegbare Vermutung, daß dem so sei.

was_guckst_du:
...und es ist die Einschränkung der Aufnahmepflicht für bestimmte Kliniken aufgeführt...bedeutet im Unkehrschluss, dass nicht alle aufnehmen müssen...

Spid:
Es wird auch nicht gerade selten vorkommen, daß Menschen mit Facharzteinweisung angewiesen werden. Krankenhäuser bekommen stationär erbrachte Leistungen nur dann von der Krankenkasse erstattet, wenn diese als solche zwingend durchzuführen waren. Maßgeblich dafür ist nicht die Meinung irgendeines niedergelassenen Facharztes, sondern die des MDK - oder die eines Richters, so es dazu kommt. Der (nicht) aufnehmende Arzt wird aufgrund seiner Pflichten gegenüber dem AG zu einer eigenen Einschätzung kommen, die nicht zwingend die des einweisenden Facharztes ist.

Wdd3:
@Spid und @Yamato, ihr habt im Grunde beide nicht unrecht - aber was ist mit dem Kind? Nach eurer Philosophie hat es keine Change und das eurer Meinung nach zu recht.
Ach ja - als Antwort auf eine andere Frage. Die Kinder sind das schwächste Glied in unserer Gesellschaft. Aber die scheinen euch egal zu sein.

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